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BISG Leistung: Mediations-, Schieds- und Schlichtungsverfahren

Am Anfang war das Missverständnis

In der Regel ist die Basis der Konflikte ein Kommunikationsproblem, die Fronten verhärten sich, ein Vorankommen scheint unmöglich, das Hinzuziehen eines Rechtsbeistandes naheliegend und scheinbar unvermeidbar.

Wir bieten Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten durch Mediations-, Schieds- und Schlichtungsverfahren die Gespräche wieder aufzunehmen und für alle Parteien eine akzeptable Lösung zu finden. Hierbei ist entscheidend, dass es gilt Zeit und Kosten zu sparen.

Mediation:

Bei einer Mediation handelt es sich um ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines Mediators (ggf auch mehere) freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts erreichen möchten. Das Ergebnis des Verfahrens liegt somit in den Händen der Konfliktparteien.

Der Mediator unterbreitet allerdings keine eigenen Lösungsvorschläge oder trifft Entscheidungen. Die Mediation zielt darauf ab, Lösungen zum Nutzen aller zu finden. Diese sollen dann von allen Beteiligten getragen und unterstützt werden.

Hierdurch soll eine zukunftsorientierte und auch langfristige Lösung des Konfliktes herbeigeführt werden.

Schiedsverfahren:

Dieses bedeutet die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits in einem geordneten Verfahren durch Schlichtung oder durch bindendes Urteil.

  • Schiedsverfahren sind nicht-öffentlich. Dieses Verfahren samt mündlicher Verhandlung ist für die Öffentlichkeit nicht frei zugänglich. Parteien und Schiedsrichter sind meist an absolute Vertraulichkeitsregeln gebunden. Hierdurch können Betriebsgeheimnisse oder sensible Informationen vor der Öffentlichkeit, den Medien und/oder Konkurrenten geschützt werden.
  • Schiedsrichter sind Experten. Die Parteien sind in der Auswahl des Schiedsrichters völlig frei, solange dieser unparteiisch und unabhängig ist. Schiedsrichter können sehr unterschiedliche berufliche Hintergründe und unterschiedliche Nationalitäten besitzen. Dies soll berufliche und persönliche Expertise derer garantieren, die den Streit entscheiden.
  • Schiedssprüche sind vollstreckbar. Schiedssprüche können in Deutschland und auch Ausland vollstreckt werden. Durch das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 ist die Vollstreckung von Schiedssprüchen in vielen Ländern leichter als die Vollstreckung von Entscheidungen staatlicher Gerichte.
  • Schiedsverfahren können Zeit und Kosten sparen. Maßgeschneiderte Verfahren und das Fehlen von Berufungs- und/oder Revisionsinstanzen ermöglichen es, Schiedsverfahren in kurzer Zeit abzuschließen.

Als kostensparend erweist sich die Wahl einer geeigneten Verhandlungssprache und/oder eines gut zu erreichenden Tagungsortes, da hierdurch unnötige Übersetzungs- und/oder Reisekosten vermieden werden.

Ziel ist es, den Streit möglichst rasch und endgültig zu klären, damit Unsicherheiten beseitigt und die Ressourcen wieder auf das Geschäft konzentriert werden können.

Schlichtungsverfahren:

Als Schlichtung wird eine außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits zwischen streitenden Parteien angesehen. Diese erfolgt in Form eines Kompromisses, der von einer neutralen Instanz vorgeschlagen und von den Parteien akzeptiert wird.

Diese neutrale Stelle kann z.b. eine Gütestelle sein, welche von der Landesjustizverwaltung eingerichtet worden ist.

Es ist zu beachten, dass ein Schlichtungsverfahren nicht gleichzusetzen ist mit einem Schiedsverfahren. Bei einem Schiedsverfahren wird nur beurteilt, welche der beiden Parteien Recht hat, während eine Schlichtung dazu dient, eine gemeinsame Lösung des Konflikts zu finden.