Im Einzelnen bieten unsere Rechtsexperten eine (Erst-)Beratung zu folgenden Themen an:
- IT-Recht
für Nachfrager und Anbieter von IT-Leistungen (Produkte wie Dienstleistungen) und IT-Outsourcing-Leistungen (On- wie Off-Shore) bei der Entwicklung von Sourcing Strategien (unter Abwägung unterschiedlicher Vergütungsmodelle) - IP-Recht
bei der Optimierung der Unternehmensstruktur zum nachhaltigen Schutz des Intellectual Property (IP) des Unternehmens beim Aufbau und der Absicherung eines breiten IP Portfolios zum Schutz des unternehmerischen Erfolgs, ggf. in Abstimmung mit Patentanwälte - Technologierecht
bei der Bewertung und Verhandlung von nationalen wie internationalen Vertriebs-, Einkaufs- und Kooperationsverträgen für alle Technologiebranchen wie beispielsweise: Software, Computer, Halbleiter, LED/OLED, Solar, erneuerbare Energien, IT-Leistungen, Messaging-Services, Managed Services, Internetportal- und Rechenzentrumsbetreiber - Internetrecht
beim Aufbau und Betrieb von E-Commerce und M-Commerce Plattformen bei „B2C“-Plattformen zum Verbraucherschutzrecht und Preisangaberecht und bei der wettbewerbskonformen Gestaltung von Online-Marketing Maßnahmen, z.B. SEO und SEM, Social-Media-Marketing, Affiliate Marketing und Webtracking - Datenschutzrecht
beim Arbeitnehmerdatenschutz und zur Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten. Bei den besonderen Fragen zum Konzerndatenschutz sowie bei der vertraglichen Gestaltung der Kunden- und Lieferantenbeziehungen.
Die telefonische Erstberatung ist eine unentgeltliche Rechtsdienstleistung und immer in Abgrenzung zur Mandatierung bzw. rechtlichen Vertretung zu sehen.
Werden unsere IT-Rechtsexperten gegenüber Behörden, Gerichten oder anderen Dritten tätig, so handelt es sich um eine Vertretung und erfordert eine Mandatierung.
Die Erstellung eines Gutachtens, der Entwurf von Verträgen oder von anderen Schriftstücken, die Durchführung von Schulungen und Seminaren und die langfristige rechtliche Unterstützung bei IT-Projekten geht auch über eine Erstberatung hinaus.