• Mitgliedschaft als BISG-Sachverständiger oder Gutachter

  • Verpflichtung zur Einhaltung der Sachverständigen-/Gutachterordnung des Verbandes

  • Anerkennung der fachlichen Kompetenz in Ihrem Themengebiet
  • Einheitliches Erscheinungsbild durch die BISG-Mitgliedschaft

  • Berufsbezeichnung: "Durch den Bundesfachverband für das IT-Sachverständigen- und Gutachterwesen e. V. geprüfter und im Verband zugelassener Sachverständiger"

  • Eintrag in die Verbands-Sachverständigenrolle

  • Inanspruchnahme der BISG eigenen Rahmenverträge für Mitglieder möglich (Telefonie / Internetverbindung / Handy / UMTS)
  • Visitenkarte mit Logo

  • Mitglieds- und Eintragungsurkunde

  • Kostenlose Auftragsvermittlung

  • Eintrag im Verbandsregister

  • Praxisorientierte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten



und vieles mehr....

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