Sie haben sicher bereits davon gehört. Seit dem August 2006 erfordert das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) einen Datenschutzbeauftragten für jede Firma, wenn mehr als 9 Personen Zugang zu personenbezogenen Daten haben. Da hier nicht nur die Daten der eigenen Mitarbeiter gemeint sind, sondern alle personenbezogenen Daten wie Kunden-, Lieferantendaten etc. ist diese Vorschrift für praktisch jedes Unternehmen und jede öffentliche Stelle anwendbar.

Unterläßt ein verpflichtetes Unternehmen oder eine öffentliche Stelle, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, so wird das Gewerbeaufsichtsamt gewerberechtliche Maßnahmen anwenden, was sehr teuer werden kann, wie Beispiele es in jüngster Zeit gezeigt haben ...

Die Geschäfts- und IT-Leitung ist angehalten alles erforderliche zum Schutz der Firma zu tun und den gesetzlichen Vorgaben zu genügen!

Zum Beauftragten für den Datenschutz darf jedoch nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt:

- Kenntnisse der bestehenden Gesetzgebung
- Erfahrung im Bereich Betriebsorganisation
- Ausbildung in moderner Datenverarbeitung, besonders in der Online-Kommunikation.


Die Ausbildung und die richtige Anwendung des Datenschutzes können einem Unternehmen erhebliche Kosten verursachen; aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine praxisnahe und umfassende Beratung mit den richtigen Tools an, um Ihre Mitarbeiter zielgerichtet und effizient auszubilden.


Beachten Sie bitte, diese Ausbildung ist personengebunden!

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